In den vergangenen Jahren sind auch die gesetzlichen und qualitativen Anforderungen an das Mobilrecycling stetig gewachsen. Wir durften mitwachsen, diesen Prozess mitgestalten und bieten Ihnen maßgeschneidertes Qualitätsmanagement. Damit Sie in allen Fragen - von der Produktqualität bis zur ALSAG-Pflicht - auf der sicheren Seite sind.
Über die gesetzlichen Anforderungen hinaus, unterziehen wir uns einer strengen Selbstkontrolle.
Unsere Anlagen führen das Güteschutzzeichen des Österreichischen Güteschutzverbandes für Mobilanlagen und unterliegen einer regelmäßigen Eigenkontrolle und Fremdüberwachung durch akkreditierte Prüfanstalten.
Alle Anlagen sind nach §52-AWG genehmigt, im EDM (Elektronisches Datenmanagement des Bundesministeriums) registriert und entsprechen den aktuellen Anforderungen der Emissionsverordnung.
Lohnaufbereitung ohne die dazugehörigen AWG-Behandler- und -Anlagengenehmigungen ist undenkbar. Rechtsicherheit hinsichtlich ALSAG-Befreiung besteht also nur bei geprüftem Material, welches von genehmigten Mobilanlagen aufbereitet wurde. Alle aufbereiteten Abfälle müssen ausserdem jährlich ins EDM (Elektronisches Daten Managementsystem) gemeldet werden.
Rundum-Sorglos-Paket
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, organisieren wir bei Bedarf die notwendigen QM-Maßnahmen:
Im Jahr 2018 haben wir einen neuen Meilenstein erreicht.
Mit unserer einzigartigen Qualitätspolitik bieten wir erstmals in Österreich die mobile Aufbereitung Ihres Abfalles zu CE-zertifiziertem Endprodukt an.
Wir übernehmen hierbei sämtlich Qualitätssicherungsschritte, wie Probennahmen, Buchführung und übergeben Ihnen schlussendlich CE-zertifiziertes Material, welches Sie sorgenfrei zum Einsatz bringen können.
Weitere Informationen finden Sie auch hier in unseren AGBs.
mit Material-Vorsiebung
Die hohen Anforderungen der neuen Recycling-Baustoffverordnung, welche mit Jänner 2016 in Kraft getreten ist, erfordern ein Höchstmaß an Qualitätsmanagment für den Mobilrecycler.
Die richtige Technik ist entscheidend - so gehört die Material-Vorsiebung bzw. Vorsortierung mittlerweile zu einer unerlässlichen Maßnahme, um die gewünschte Zielqualität zu erreichen.
Man unterscheidet hier folgende Techniken:
mit Überbandmagnetabscheidung
Alle Brecheranlagen und auch ausgewählte Siebanlagen sind mit Überband-Magnetabscheidern am Hauptaustrageband ausgestattet und verfügen so über die geeignete Technik, um Qualitäts-Recyclingbaustoffe zu erzeugen.
Im Material enthaltene Eisen- und Metallanteile werden so gezielt ausgesondert und als separate Fraktion von der Produktfraktion getrennt und nutzbar.
mit der richtigen Mengenerfassung
Die Mengenerfassung ist ein wesentliches Kriterium einer hochwertigen Mobilen Aufbereitung. Waagen erfassen die zuvor definierten Mengen (zb. Aufgabemenge, Vorabsiebemenge, Retourlaufmenge, Überkornmenge).
Die Erfassung erfolgt auftags-spezifisch mit integrierten Bandwaagen, Radladerwaagen oder auch optischen Volumenmessgeräten. Unsere Wiegesysteme unterliegen einer kontinuierlichen Eigen- und Fremdüberwachung und stellen grundsätzlich die Abrechnungsbasis dar.
Unser Bedienungspersonal zeichnet die Produktionsmengen täglich in Form eines Leistungsnachweises auf. Dieser ist Grundlage der
Abrechnung und jährlichen Abfallbilanzmeldung.
mit Windsichtung
Bauschutt und andere Abfälle beinhalten häufig gewisse Anteile an Fremdstoffen.
Darunter fallen Stoffe wie Holz, Kunststoff, Glas oder Keramik, die direkt aus dem Abbruch her stammen und dort nicht ausgesondert werden konnten.
Neben der maschinellen oder händischen Aussortierung vor und während des Aufbereitungsprozesses für großstückige Anteile, ist die Windsichtung das Mittel der Wahl zur Aussonderung feinkörniger Fremdstoffanteile.
Staubminimierung:
Bei trockenem Material und Gefahr der Staubentstehung verwenden wir geeignete Regnerstative oder eine Anti-Staub-Kanone zur Benetzung des Materials mit Wasser.
Lärmschutz:
alle Anlagen sind im Hinblick auf Schallminimierung konstruiert und mit entsprechenden schallisolierten Motorverhausungen ausgestattet. So stehen in unserem
Anlagenpark Brecher- Siebanlagen bereit, die nur max. 80 Meter Mindestabstand zu Anrainern einhalten müssen.
Zusätzlich kann vorgelagertes oder gebrochenes Material so aufgeschüttet werden, das es als Wall eine natürliche Schallbarriere darstellt.
So bleiben auch beim innerstädtischen Betrieb Anrainer bestmöglich vor Lärmemissionen geschützt.